Beratung
Es ist gut, wenn Sie sich Hilfe holen.
In Wien hilft zum Beispiel die „Frauen-Beratungs-Stelle Notruf bei sexueller Gewalt“.
Das ist ganz wichtig, wenn Sie zu uns in die Beratungs-Stelle kommen:
- Wir erzählen nichts weiter
- Sie müssen uns Ihren Namen nicht sagen.
- Sie können mit uns sprechen. Wir hören zu.
- Sie können uns alles erzählen.
- Sie erzählen nur das, was Sie erzählen wollen.
Wir können Ihnen weiterhelfen:
- Wir können Tipps geben.
- Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
- Wir informieren Sie über Ihre Rechte.
Die Beratung kostet nichts.
Sie können auch eine andere Person mitbringen.
Eine Person, der sie vertrauen. Wenn Sie das wollen.
Das ist wichtig: Sie müssen sich nicht schämen! Sie haben keine Schuld!
Prozess-Begleitung
Nach einer Vergewaltigung kann man zur Polizei gehen. Man kann eine Anzeige machen.
Dann wird der Täter vielleicht bestraft.
Dann kann er anderen Frauen nichts mehr tun.
Aber eine Anzeige ist für die Frau auch sehr schwer.
Sie hat vielleicht Angst vor dem Gerichts-Verfahren.
Wenn sie vor fremden Menschen über die Vergewaltigung erzählen muss.
Sie hat vielleicht auch Angst vor dem Täter. Sie möchte den Täter nicht sehen.
Die Entscheidung über eine Anzeige muss immer der Frau überlassen werden. Nur sie kann das entscheiden: Eine gute Beratung kann der Frau bei der Entscheidung helfen.
Bei der Frauen Beratung Notruf bei sexueller Gewalt bekommen die Frauen auch Informationen über das Gerichts-Verfahren.
Die Mitarbeiterinnen erklären alles ganz genau.
Alle Fragen werden beantwortet.
Die Mitarbeiterinnen kommen mit zur Polizei oder zu Untersuchungen oder zum Gerichts-Verfahren.
Die Beratungsstelle kann für die Frau eine Anwältin suchen. Das Geld für die Anwältin bezahlt der Staat. Die Anwältin unterstützt die Frau beim Gerichts-Verfahren.