Verein Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen

Beratung

Es ist gut, wenn Sie sich Hilfe holen.

In Wien hilft zum Beispiel die „Frauen-Beratungs-Stelle Notruf bei sexueller Gewalt“.

Das ist ganz wichtig, wenn Sie zu uns in die Beratungs-Stelle kommen:

  • Wir erzählen nichts weiter
  • Sie müssen uns Ihren Namen nicht sagen.
  • Sie können mit uns sprechen. Wir hören zu.
  • Sie können uns alles erzählen.
  • Sie erzählen nur das, was Sie erzählen wollen.

Wir können Ihnen weiterhelfen:

  • Wir können Tipps geben.
  • Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
  • Wir informieren Sie über Ihre Rechte.

Die Beratung kostet nichts.

Sie können auch eine andere Person mitbringen.
Eine Person, der sie vertrauen. Wenn Sie das wollen.

Das ist wichtig: Sie müssen sich nicht schämen! Sie haben keine Schuld!

Prozess-Begleitung

Nach einer Vergewaltigung kann man zur Polizei gehen. Man kann eine Anzeige machen.
Dann wird der Täter vielleicht bestraft.

Aber eine Anzeige kann für die betroffene Person auch sehr schwer sein.

Sie hat vielleicht Angst vor dem Gerichts-Verfahren.
Wenn sie vor fremden Menschen über die Tat erzählen muss.
Sie hat vielleicht auch Angst vor dem Täter. Sie möchte den Täter nicht sehen.

Die Entscheidung über eine Anzeige muss immer der betroffenen Person selbst überlassen werden. Nur sie kann das entscheiden: Eine gute Beratung kann der Betroffenen bei der Entscheidung helfen.

Bei der Frauen-Beratung Notruf bei sexueller Gewalt bekommen Personen auch Informationen über das Gerichts-Verfahren.
Die Mitarbeitende erklärt alles ganz genau.
Alle Fragen werden beantwortet.
Die Mitarbeitende kommt mit zur Polizei oder zu Untersuchungen oder zum Gerichts-Verfahren.

Die Beratungsstelle kann für die Betroffene eine Anwältin oder einen Anwalt suchen. Das bezahlt der Staat. Die Anwältin oder der Anwalt unterstützt die Betroffene beim Gerichts-Verfahren.