Ein zentraler Aspekt sexueller Gewalt ist das hohe Ausmaß betroffener Frauen und Mädchen. Die große gesellschaftliche Relevanz sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen ist seit Anfang der 70er Jahre wissenschaftlich belegt. Daraus resultiert die politische Verantwortung aller politischen EntscheidungsträgerInnen die strukturellen Rahmenbedingungen von Frauen und Mädchen grundsätzlich zu verbessern und die finanzielle Absicherung spezifischer Unterstützungsangebote zu sexueller Gewalt zu gewährleisten. Link: Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Frauen
Die 2011 veröffentlichte „Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern“ des Österreichischen Instituts Familienforschung (ÖIF), unterstützt vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend liefert dementsprechend erschreckende Zahlen:
- Jede 5. erlebt sehr schwere sexuelle Gewalt
- Nahezu jede 3. Frau (29,5 Prozent) wird Opfer sexueller Gewalt
- Davon wird jede 4. Frau Opfer einer Vergewaltigung und
- Jede 3. Frau berichtet von einer versuchten Vergewaltigung
Sexuelle Gewalt ist bei Frauen eng mit der Erfahrung sexueller Belästigung verknüpft:
- 3 von 4 Frauen (74,2 Prozent) erleben sexuelle Belästigung
- Für 99,1 Prozent der Betroffenen hat das Erleben sexueller Gewalt negative psychische oder körperliche Folgen
- 42,8 Prozent geben an, aufgrund von sexueller Gewalt langfristige psychische und/oder physische Folgen erlitten zu haben
Zur Strafverfolgung der Delikte „Vergewaltigung“ und „Sexuelle Nötigung“ existieren nur zwei repräsentative Studien, die sich auf Österreich beziehen. Obwohl zwischen diesen beiden Untersuchungen eine Zeitdifferenz von fast zwei Jahrzehnten liegt, zeigt sich eine bedrückende Ähnlichkeit der Ergebnisse. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass hinsichtlich der verschwindend geringen Verurteilungsquote keine nennenswerten Verbesserungen zugunsten von Betroffenen in den letzten 20 Jahren zu vermerken sind. (vgl. Breiter 1995; Kelly/Seith 2009).
Hier die wesentlichen Ergebnisse der beiden Studien im Vergleich:
Marion Breiter kommt in ihren Forschungen unter Berücksichtigung einer Dunkelzifferrelation von 1:10 (Richtwert Bundesministerium für Inneres) zu folgenden Ergebnissen:
- weniger als 2 Prozent der sexuellen Gewalttäter werden vor Gericht zitiert und
- weniger als 1 Prozent der Täter erhalten eine unbedingte Freiheitsstrafe.
In der 2009 veröffentlichten europäischen Studie zeigte sich erneut, dass
- in Österreich nicht einmal eine von zehn Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht wird
- und nicht einmal jede 5. Anklage zu einer Verurteilung führt.
Quellenangaben:
Österreichisches Institut für Familienforschung (2011): Gewalt in der Familie und im sozialen Umfeld. Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern. Kelly, Liz; Seith, Corinna (2009): Different systems, similar outcomes. Tracking attrition in reported rape cases in 11 countries. Europäische Projektstudie Breiter, Marion (1995): Vergewaltigung. Ein Verbrechen ohne Folgen?. Wien. Verlag für Gesellschaftskritik